Anwaltsverschulden: Anwälte müssen beA-Eingangsbestätigung kontrollieren

Anwältinnen und Anwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz per beA einreichen, müssen kontrollieren, ob sie vom Gericht eine automatisierte Eingangsbestätigung erhalten haben. Die Kontrolle des Signaturprotokolls reiche hingegen nicht aus (Az. 5 B 8.25 (5 B 4.25)). Auf diese Entscheidung des BVerwG weist die BRAK hin.

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