Am 20.06.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit dieser möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese