Am 20.06.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit dieser möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)