Die neue Werkzeugmaschine mit Bitcoin bezahlen, die Software-Lizenz in Ether abrechnen oder Kryptowährungen im eigenen Online-Shop akzeptieren – für viele Unternehmen ist das derzeit noch Zukunftsmusik. Zwar ist fast die Hälfte (48 Prozent) der deutschen Unternehmen lt. Bitkom überzeugt, dass Kryptowährungen in zehn Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs sein werden, aber lediglich 2 Prozent aller Unternehmen setzen sie bisher ein.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)