Das BMF hat auf Grund der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, das BEG IV und das JStG 2024 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7295/00005/003/080).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)