Die Aufforderung, nach zwei missglückten Beförderungsversuchen die Koffer am Gepäckbeförderungsband abzuholen, stelle eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Reiseveranstalters dar. Den Reisenden stehe lt. LG Frankfurt somit Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu (Az. 2-24 S 2/24).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)