Nach schweren Unwettern in Norditalien trat der Kläger im Mai 2023 von einer gebuchten Pauschalreise zurück und verlangte den Reisepreis zurück. Das LG Frankfurt gab ihm recht, dem Reiseveranstalter stehe keine Entschädigung zu (Az. 2-24 S 75/24).
WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen
Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen