Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 1483/24).
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
Die diversen ermäßigten Umsatzsteuersätze in Deutschland verursachen hohe Steuerausfälle und sind oft nicht überzeugend begründet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle ZEW-Analyse im Auftrag des