NRW will Richterinnen und Richtern per Gesetz ermöglichen, freiwillig statt bis zum 67. bis zum 69. Lebensjahr zu arbeiten. Der Landtag soll die Landesregierung demnach beauftragen, hierfür einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese