Das LG Frankenthal (Pfalz) entschied im Urteilsfall, dass der Käufer nach mehr als einem Jahr kein Recht mehr hat, den Online-Vertrag zu widerrufen. Der Autoverkäufer habe von der gesetzlich vorgesehenen Musterbelehrung abweichen dürfen – diese sei lediglich ein Vorschlag für einen rechtssicheren Weg (Az. 4 O 114/24).
KStTG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 12 Satz 2 des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (KStTG) bekannt (Az. IV D 3 – S 1316/00708/051/004).