Zum 20.07.2025 wurde die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wegen zu geringer Nutzung eingestellt. Damit entfällt auch die Hinweispflicht auf die Plattform. Diese galt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese