Das VG Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Ereignisses während des Dienstsports als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 5045/24). Der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden bestehe nicht mehr, wenn für den Erfolg eine weitere Bedingung ausschlaggebende Bedeutung gehabt habe.
Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar
Das BVerfG entschied, dass die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis