Das VG Aachen entschiede dass die Stadt Düren eine Wohnanlage als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen durfte. Denkmalschutz sei gerechtfertigt für Wohnanlagen bei besonderer äußerer Gestaltung der Häuser und besonderen, architekturgeschichtlich bedeutsamen Merkmalen (Az. 5 K 202/24, 5 K 203/24 und 5 K 204/24).
Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Kommission legt Paket vor
Unternehmen in der EU sollen weniger Zeit mit Verwaltungsarbeit verbringen und dafür mehr Zeit für Innovation und Skalierung haben. Das ist der Kern des Digitalpakets,