Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Finanzamt berechtigt ist, die Feststellungsbescheide für die Folgejahre nach § 174 Abs. 4 AO zu ändern und die AfA-Bemessungsgrundlage anzupassen, wenn der im Rahmen einer Betriebsaufgabe angesetzte gemeine Wert nachträglich dadurch herabgesetzt wird, dass das Finanzgericht einen Feststellungsbescheid, welcher zu einer Erhöhung des Aufgabegewinns geführt hat, aufhebt (Az. IX R 18/24).
BFH zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG
Weichen die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. v. § 14c UStG von denjenigen des § 15 i. V. m. § 14 Abs.