Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind (Az. 15 Ko 1417/25 GK).
Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Kommission legt Paket vor
Unternehmen in der EU sollen weniger Zeit mit Verwaltungsarbeit verbringen und dafür mehr Zeit für Innovation und Skalierung haben. Das ist der Kern des Digitalpakets,