Das SG Konstanz entschied, dass die Erben eines Verschollenen die an diesen bezahlte Rente in voller Höhe zu erstatten haben (Az. S 2 R 165/24).
BFH: Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach §