Ehemaliger Bankvorstand haftet für risikoreiche Geschäfte

Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. Euro an den Kläger verurteilt (Az. 43 O 18215/19). Zudem habe er sämtliche Schäden zu ersetzen, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen, durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind.

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