Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. Euro an den Kläger verurteilt (Az. 43 O 18215/19). Zudem habe er sämtliche Schäden zu ersetzen, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen, durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese