Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. Euro an den Kläger verurteilt (Az. 43 O 18215/19). Zudem habe er sämtliche Schäden zu ersetzen, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen, durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind.
Bemessung der Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab ohne Kappungsgrenze und satzungsrechtliche Billigkeitsregelung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit
Das OVG Niedersachsen hat in acht Berufungsverfahren gegen die Bemessung der Straßenreinigungsgebühren in Seelze und Barsinghausen die vorangegangenen Urteile des VG Hannover geändert und die