Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt die Bundesregierung Änderungen der Regelungen über die gerichtlichen Zuständigkeiten vor. So sollen Amtsgerichte künftig für mehr Rechtsstreitigkeiten zuständig sein. Bislang entscheiden diese Gerichte in zivilrechtlichen Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro verhandeln. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Bundeskabinett nun beschlossen.
Bürgergeld: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Das SG Leipzig hat in vier Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die von der Stadt Leipzig erhobenen Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte vom