Kein Recht zur Sperrung eines auf den eigenen Grundstücken verlaufenden Gehwegs

Der Eigentümer mehrerer Grundstücke, über welche ein zu einer öffentlichen Straße gehörender Gehweg führt, ist nicht dazu berechtigt, den Gehweg abzusperren. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1096/24.KO).

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