Das FG Münster hat entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen (Az. 13 K 1127/22 K).
Fotoshooting ohne Eheringe: Streit um vereinbarten Lieferzeitpunkt für bestellte Eheringe
Das AG München wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ab und gab der Widerklage auf Abnahme der Eheringe statt, da die Klägerin eine verbindlich