Das BVerfG hat im Rahmen einer an sich unzulässigen Verfassungsbeschwerde die strengen Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit für die Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzleien angemahnt (Az. 1 BvR 398/24). Die Anforderungen seien hier – ebenso wie bei Steuerkanzleien – höher als die bei „normalen“ Durchsuchungen. Grund sei der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Darauf weist die BRAK hin.
Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln