Die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht darf nicht daran scheitern, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der Urteilserstellung noch nicht vorgelegen hat. Mit dieser Begründung hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Mannes stattgegeben, dessen Antrag auf mündliche Verhandlung vom AG Würzburg abgelehnt worden war. Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht sei allein erforderlich, dass der Schriftsatz in den Machtbereich des Gerichts gelangt sei (Az. 2 BvR 1379/23).
Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es,