Die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht darf nicht daran scheitern, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der Urteilserstellung noch nicht vorgelegen hat. Mit dieser Begründung hat das BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Mannes stattgegeben, dessen Antrag auf mündliche Verhandlung vom AG Würzburg abgelehnt worden war. Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht sei allein erforderlich, dass der Schriftsatz in den Machtbereich des Gerichts gelangt sei (Az. 2 BvR 1379/23).
Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung
An acht deutschen Amtsgerichten beginnt am 15.04.2026 die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf