Das AG München entschied, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Umbau eines Fensters zu einer zusätzlichen Balkontür in der Loggia eines Eigentümers nicht verweigern darf, wenn keine rechtlich relevanten Beeinträchtigungen für die anderen Eigentümer bestehen (Az. 1293 C 26254/24).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem