Das OLG Stuttgart hat die Klage des vzbv abgewiesen, der moniert hatte, Lidl dürfe nicht behaupten, die Nutzung der App „Lidl Plus“ sei „kostenlos“. Zwar müsse der Verbraucher kein Geld zahlen, er bezahle aber mit seinen Daten bei der Anmeldung und beim weiteren Gebrauch der App. Die Richter hielten das nicht für irreführend (Az. 6 UKl 2/25).
Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln