Ein Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein, da es sich nicht ausschließen lässt, dass er als Unternehmer seines Wett-Teams wie ein Versicherter zu behandeln ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wett-Teams (mit-)verursacht worden ist. Das BSG hat die Sache daher an das LSG zurückverwiesen (Az. B 2 U 12/23 R).
EU-Geldwäschepaket: Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und