Der BFH hat bzgl. der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG zu der Frage Stellung genommen, ob § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auch auf den Fall anwendbar ist, dass der rückgängig gemachte Erwerb für sich genommen nicht grunderwerbsteuerbar war (Az. II R 26/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese