Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei Fristsachen – insbesondere angesichts der Postrechtsreform im Jahr 2024 – nicht auf eine Postlaufzeit von einem Werktag vertraut werden darf. Eine Wiedereinsetzung komme nicht in Betracht, wenn ein Schriftstück erst am Samstagvormittag zur Post gegeben wurde und am Montag die Rechtsmittelfrist ablief. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. 6 UF 176/25).
EU-Geldwäschepaket: Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und