Die Bundesregierung will Verwaltungsprozesse schneller gestalten, die wichtige Infrastrukturvorhaben betreffen. In ihrer aktuellen Stellungnahme legt die BRAK dar, weshalb dadurch die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener unnötig beschnitten werden.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §