Das LAG Köln hat die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des ArbG Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt (Az. 10 SLa 289/24).
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und