Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851) in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, die nach der Richtlinie (Verbraucherkreditrichtlinie-neu) notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Die Umsetzung ist laut Vorlage bis zum 20. November 2025 erforderlich.
Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln