BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Der BFH hat sich mit den Anforderungen an die Gewinnprognose und die Gewinnerzielungsabsicht bei der verlustbehafteten Bewirtschaftung eines unter Denkmalschutz stehenden und sanierten Gebäudes befasst (Az. III R 45/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben

Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (…)“ in verfahrensleitenden Schreiben des LG Frankfurt. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden,