Das VG Koblenz entschied, dass die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gestützten Rückforderungen rechtswidrig sind (Az. 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO).
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und