Das VG Koblenz entschied, dass die auf § 12 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gestützten Rückforderungen rechtswidrig sind (Az. 2 K 866/24.KO und 2 K 999/24.KO).
Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ)
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az.