Laut Koalitionsvertrag soll das sog. Kassengesetz mit seinen vielfältigen Pflichten, wie etwa Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht, Kassenregistrierung, evaluiert werden. Das ist richtig, denn die Einführung des Kassengesetzes im Jahr 2016 hat zu einem erheblichen Kosten- und Bürokratieaufwand bei den Unternehmen geführt – so das Ergebnis einer aktuellen bundesweiten Befragung der IHK-Organisation. Die angekündigte Überprüfung sollte jedoch auch die Frage nach der grundsätzlichen Wirksamkeit des Gesetzes beantworten: Sind die Maßnahmen wirklich geeignet, Steuerbetrug zu verhindern und sind sie verhältnismäßig?
BFH zur Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG