BFH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig ist, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (Az. VI R 2/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2025

Die aktuellen Konjunkturindikatoren zeigen lt. BMWE noch keine wirtschaftliche Erholung im dritten Quartal. Vor allem die ungünstigeren außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dämpfen die deutschen Ausfuhren, insbesondere in