BFH zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein In-Unkenntnis-lassen i. S. des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausgeschlossen ist, wenn die Finanzbehörde aufgrund elektronisch übermittelter Daten über die tatsächlichen Umstände Kenntnis hatte (Az. VI R 14/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Inflationsrate im September 2025 bei +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland legt erneut zu, insbesondere aufgrund überdurchschnittlich steigender Dienstleistungspreise. Im September 2025 lag sie bei +2,4 %. Im August 2025 hatte sie