Keine Kostenerstattung für Kryokonservierung von Eizellen vor dem 01.07.2021

Der Leistungsanspruch setzt das Bestehen einer Abrechnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) voraus. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 10 KR 383/24).

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