Ein Vorschlag aus Bayern für die Herbst-Justizministerkonferenz will Rechtsschutzversicherern künftig erlauben, ihre Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Das birgt aus Sicht der BRAK unauflösbare Interessenkonflikte und verletzt den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Ob der Vorschlag tatsächlich auf der Tagesordnung landet, ist derzeit noch unklar.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen