Der BFH hatte zu klären, ob die bis zum Antrag auf Durchführung der Einzelveranlagung aufgelaufenen Zinsen weiterhin festgesetzt bleiben, mit der Folge, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin hierfür in Anspruch genommen werden kann, obwohl die Einkünfte zu 100 v. H. auf den Ehemann verteilt wurden (Az. X R 11/23).
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen