Hertha BSC hat keinen Anspruch gegen das Land Berlin auf Erstattung von Gehältern, die der Verein an Mitarbeiter für Zeiten geleistet hat, in denen sich diese als Kontaktpersonen in Corona-Quarantäne befanden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 32 K 168/24).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.