Da die Tatsachen eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung vermuten lassen, hat das BAG dem LAG aufgetragen zu prüfen, ob die Beklagte diese Vermutung – ungeachtet der Intransparenz ihres Entgeltsystems – widerlegt hat (Az. 8 AZR 300/24).
Gerichte dürfen mit illegal erlangten Beweisen arbeiten
Selbst wenn die Parteien Beweise datenschutzwidrig erlangt haben, erlaubt die DSGVO den Gerichten, sie im Prozess zu verarbeiten, so der EuGH (Rs. C-484/24). Auf diese