Mit dem EU-Rechtsrahmen für Unternehmen und dem Europäischen Innovationsgesetz möchte die EU-Kommission Wachstum und Innovation fördern. Der DStV begrüßt das Ziel grundsätzlich, weist jedoch auf bestehende Stolpersteine hin und hat konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen