Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts. Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen