BFH: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes

Nach § 6a Abs. 1 GrEStG wird u. a. für bestimmte Rechtsvorgänge aufgrund einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz die darauf entfallende Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Steuerbefreiung gilt jedoch lt. BFH nur unter weiteren Voraussetzungen (Az. II R 56/22 und II R 31/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Punktprämie nur bei Spieleinsatz

Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass die vertraglich vereinbarte Nachzahlung der Punkteinsatzprämie nur für Punkte aus Spielen geschuldet ist, in denen der Profifußballspieler tatsächlich eingesetzt