Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.