Das VG Hannover hat der Klage von Amazon stattgegeben: das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiegt hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon (Az. 10 A 6199/20).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1