Sportverletzung ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Das LSG Hessen hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist (Az. L 9 U 65/23).

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