Eine Textilreinigung haftet nicht, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält. So entschied das AG München und wies die Klage des Besitzers einer Luxusjacke ab, die sich bei der Reinigung verfärbt hatte (Az. 172 C 17342/22).
Innovationen durch KI fördern
Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche