Mieterhöhungsverlangen einer Wohnungsgenossenschaft und genossenschaftsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Das AG Halle (Saale) hatte über die Wirksamkeit einer Mieterhöhung zu entscheiden. Danach ist es für die Genossenschaft zulässig, im Wege eines Gerichtsprozesses eine höhere Miete zu verlangen, als sie andere Mitglieder der Genossenschaft vorgerichtlich freiwillig akzeptiert hatten (Az. 95 C 839/25).

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