Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt. Das vorlegende Gericht hat nicht hinreichend begründet, weshalb es für eine Entscheidung des Ausgangsverfahrens auf die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen ankommen sollte (Az. 2 BvL 21/14).
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am 11.02.2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen.