„Zu spät“ – Die Tore dürfen bleiben! Unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts?

Im Grundbuch gesicherte Wegerechte auf Nachbargrundstücken, um das eigene Grundstück zu erreichen, sind weit verbreitet. Doch was gilt, wenn der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet? Dazu hatte das LG Köln zu entschieden (Az. 30 O 487/24).

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