Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (…)“ in verfahrensleitenden Schreiben des LG Frankfurt. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, sodass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist (Az. 3 VAs 9/25).
EU-Geldwäschepaket: Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und